Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 98,2 MHz, 92,4 MHz und 89,8 MHz", zur Veranstaltung von Hörfunk für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G