Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 98,2 MHz, 92,4 MHz und 89,8 MHz", zur Veranstaltung von Hörfunk für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes