Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 98,2 MHz, 92,4 MHz und 89,8 MHz", zur Veranstaltung von Hörfunk für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“