Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung „ARD Multiplex“ und „Bayerischen Rundfunk Multiplex“ gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2 TKG2003 fernmelderechtliche Bewilligungen erteilt.
Es wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 39
UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 49
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen