Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung „ARD Multiplex“ und „Bayerischen Rundfunk Multiplex“ gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2 TKG2003 fernmelderechtliche Bewilligungen erteilt.
Es wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 39
UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 49
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G