Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Freier Rundfunk Freistadt GmbH für den Zeitraum von Montag, 24.09.2012, 00:00 Uhr, bis Mittwoch, 26.09.2012, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz und S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 98,5 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G