Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Freier Rundfunk Freistadt GmbH für den Zeitraum von Montag, 24.09.2012, 00:00 Uhr, bis Mittwoch, 26.09.2012, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz und S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 98,5 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes