Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Freier Rundfunk Freistadt GmbH für den Zeitraum von Montag, 24.09.2012, 00:00 Uhr, bis Mittwoch, 26.09.2012, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz und S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 98,5 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“