Über Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.10.2013, KOA 2.135/13-011, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „BTV“ über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder: 115, Frequenz: 12,663 GHz, wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „BTV“ im SD-Format
· beginnend mit Rechtskraft des Bescheides bis zum 24.12.2018 mittels Programmaggregation durch die simpli services GmbH & Co KG auch über die Multiplex-Plattform „MUX C – Weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich“ der LT1 Privatfernsehen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001) weiterverbreitet wird, sowie
· beginnend mit 25.12.2018 auch über die Multiplex-Plattform „MUX C – Großraum Linz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“