Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 AMD-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX A erteilt.
KOA_4.200_MUX_A_Ausbau_Tirol_3.pdf
Beschwerde gegen den ORF
Verletzung von Werbebestimmungen
Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf