1. Über Anzeige der Stadtwerke Judenburg AG, Inhaberin einer Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal umfasst, wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Entfernung des von der MEMA Medien- Marketing GmbH veranstalteten Programms "memaTV" aus dem Programmbouquet den Grundstätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
2. Das mit Spruchpunkt 4.3.1. des Zulassungsbescheides genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Programme umfasst:
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“