1. Über Anzeige der Stadtwerke Judenburg AG, Inhaberin einer Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal umfasst, wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Entfernung des von der MEMA Medien- Marketing GmbH veranstalteten Programms "memaTV" aus dem Programmbouquet den Grundstätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
2. Das mit Spruchpunkt 4.3.1. des Zulassungsbescheides genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Programme umfasst:
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes