Auf Antrag der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH wurde die mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.212/08-001, zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX C) zugeordnete Übertragungskapazität „Wiener Becken Kanal 55“, gebildet aus „WR NEUSTADT 2 (Unter dem Mitterriegel) Kanal 55“, gemäß § 25 Abs. 3 AMD-G iVm § 57 Abs. 4 und § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die Übertragungskapazität nunmehr wie folgt lautet:
10N200. Übertragungskapazität „Wiener Becken Kanal 55“ gebildet aus
a. „WR NEUSTADT 3 (10er Gürtel) Kanal 55“ (Beilage 10N200a1)
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“