Der WELLE SALZBURG GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm §§ 120 Abs. 1 Z 6, 60 Abs. 1 Z 2 und 85 Abs. 1 Z 4 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Nutzungsberechtigung für die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.415/11-003, zugeordnete Übertragungskapazität „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 104,3 MHz“, welche länger als zwei Jahre nicht regelmäßig zur Programmverbreitung genutzt wurde, entzogen bzw. widerrufen.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G