Der WELLE SALZBURG GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm §§ 120 Abs. 1 Z 6, 60 Abs. 1 Z 2 und 85 Abs. 1 Z 4 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Nutzungsberechtigung für die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.415/11-003, zugeordnete Übertragungskapazität „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 104,3 MHz“, welche länger als zwei Jahre nicht regelmäßig zur Programmverbreitung genutzt wurde, entzogen bzw. widerrufen.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“