Der WELLE SALZBURG GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm §§ 120 Abs. 1 Z 6, 60 Abs. 1 Z 2 und 85 Abs. 1 Z 4 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Nutzungsberechtigung für die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.415/11-003, zugeordnete Übertragungskapazität „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 104,3 MHz“, welche länger als zwei Jahre nicht regelmäßig zur Programmverbreitung genutzt wurde, entzogen bzw. widerrufen.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G