Der RSA Radio GmbH & Co KG wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003, iVm § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1), das integrierten Teil des Spruches dieses Bescheides bildet, beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 16.08.2016. Die Bewilligung wird gemäß § 81 Abs. 5 TKG 2003 auf ein Jahr ab Rechtskraft des gegenständlichen Bescheides befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"