Abweisung eines Antrags auf Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk
Der Antrag der Livetunes Network GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für ein Event der Veranstaltungsreihe „Kunstschatzi“ wurde gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G abgewiesen.