Der Antrag der Livetunes Network GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für ein Event der Veranstaltungsreihe „Kunstschatzi“ wurde gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G