Der Antrag der Livetunes Network GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für ein Event der Veranstaltungsreihe „Kunstschatzi“ wurde gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen