Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 sowie § 83 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Funkanlagen am Standort „BREGENZ (Pfaender)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2018 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“