Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 sowie § 83 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Funkanlagen am Standort „BREGENZ (Pfaender)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2018 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes