Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 sowie § 83 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Funkanlagen am Standort „BREGENZ (Pfaender)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2018 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen