Der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 17.12.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk in den durch die in den Beilagen 1-148 beschriebenen Übertragungskapazitäten erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“