Der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 17.12.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk in den durch die in den Beilagen 1-148 beschriebenen Übertragungskapazitäten erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes