Die Beschwerde wurde gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen.Die Entscheidung ist rechtskräftig.
11.400-12-013-anonymisiert.pdf
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes