• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    27.11.2017
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 11.450/17-013

Abweisung eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redaktionssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeitern

Die KommAustria hat den Einspruch von XY gegen die Nichtaufnahme in die Liste der wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter für die Redakteurssprecherwahl am 15.12.2017 gemäß § 33 Abs. 5 und 6 iVm § 32 Abs. 2 und 3 ORF-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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