Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 2 Z 9 und Abs. 5 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) festgestellt, dass die ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH mit der ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.222/08-001, zugeordneten terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Region Mur-, Mürztal“ zum 01.01.2011 einen Versorgungsgrad von 80 % der technischen Reichweite nicht erreicht hat. Sie ist dadurch der ihr mit dem Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.222/08-001, gemäß Spruchpunkt 4.1.2. erteilten Auflage nicht nachgekommen und hierdurch § 25 Abs. 2 AMD-G verletzt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"