Der SwissMediaCast AG wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 7D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „SUI 4 0xE1“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.