Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten Deutschlandsberg 100,4 MHz, Graz 4, 89,8 MHz, Bad Gleichenberg 97,7 MHz, Salzburg 92,2 MHz, Wien 100,2 MHz und Viktring 100,8 MHz abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Dies lag zum Teil an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender (insbesondere auf Grund mangelnden Frequenzabstandes am gleichen Standort), an der zu erwartenden Störung durch bestehende Rundfunksender oder der ablehnenden Haltung der betroffenen Nachbarländer.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“