Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten Deutschlandsberg 100,4 MHz, Graz 4, 89,8 MHz, Bad Gleichenberg 97,7 MHz, Salzburg 92,2 MHz, Wien 100,2 MHz und Viktring 100,8 MHz abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Dies lag zum Teil an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender (insbesondere auf Grund mangelnden Frequenzabstandes am gleichen Standort), an der zu erwartenden Störung durch bestehende Rundfunksender oder der ablehnenden Haltung der betroffenen Nachbarländer.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Bewilligung zur versuchsweisen Nutzung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten