• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    23.09.2003
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 1.193/03-49

Abweisung von Anträgen auf Zuordnung von sechs Übertragungskapazitäten mangels technischer Realisierbarkeit

Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten Deutschlandsberg 100,4 MHz, Graz 4, 89,8 MHz, Bad Gleichenberg 97,7 MHz, Salzburg 92,2 MHz, Wien 100,2 MHz und Viktring 100,8 MHz abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Dies lag zum Teil an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender (insbesondere auf Grund mangelnden Frequenzabstandes am gleichen Standort), an der zu erwartenden Störung durch bestehende Rundfunksender oder der ablehnenden Haltung der betroffenen Nachbarländer.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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