Gemäß § 38 AVG wurde das Verfahren über die Anzeige der Energie Steiermark Green Power GmbH gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCednIN-VaAGjBPOJhmOgY1Q abrufbaren Youtube-Kanal „Dialogbüro Murkraftwerk Graz“ bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-132/17 Peugeot Deutschland GmbH angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“