Gemäß § 38 AVG wurde das Verfahren über die Anzeige der Energie Steiermark Green Power GmbH gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCednIN-VaAGjBPOJhmOgY1Q abrufbaren Youtube-Kanal „Dialogbüro Murkraftwerk Graz“ bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-132/17 Peugeot Deutschland GmbH angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G