Der HIT FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die in Beilage 1 des Bescheides beschriebene Übertragungskapazität "SCHOEPFL (Laaben) 92,6 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 02.09.2010, GZ 611.056/0003-BKS/2009, ursprünglich zugeteilten und mit Bescheid der KommAustria vom 09.07.2012, KOA 1.307/12-003, um die Übertragungskapazität "BRUCK AN DER LEITHA (Lagerhaus) 91,1 MHz" erweiterten sowie in "Südöstliches Niederösterreich und angrenzende Gemeinden des Burgenlands" umbenannten Versorgungsgebietes zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst nunmehr die Bezirke Wiener Neustadt und Mattersburg sowie Teile der Bezirke Wiener Neustadt (Land), Neunkirchen, Baden, Lilienfeld, Bruck an der Leitha, Neusiedl am See und Eisenstadt-Umgebung, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“