Der MEDIA BROADCAST GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 83 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 42“ gemäß den in der Beilage zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern erteilt.
Die Bewilligung war gemäß § 81 Abs. 5 TKG 2003 auf die Dauer vom 02.04.2018 bis zum 24.04.2018 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF