Die KommAustria hat eine Beschwerde privater Radioveranstalter gegen den ORF wegen Verstoßes gegen das Tarifwerk des ORF gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz als unbegründet abgewiesen.
Der BKS hat die Entscheidung der KommAustria mit Bescheid vom 16.05.2013 bestätigt.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original. "
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF