Die KommAustria hat eine Beschwerde privater Radioveranstalter gegen den ORF wegen Verstoßes gegen das Tarifwerk des ORF gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz als unbegründet abgewiesen.
Der BKS hat die Entscheidung der KommAustria mit Bescheid vom 16.05.2013 bestätigt.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original. "
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G