Der Salzburg Plus Television GmbH wird gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Salzburg) der Mediahaus OG für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“