• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    09.08.2005
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Privat-Radio Betriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.466/05-05

Zuordnung der Übertragungskapazität Seckau 106,1 MHz zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal"

Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SECKAU 106,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Privat-Radio Betriebs GmbH (Radio "A1") zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" zugeordnet.
Der Antrag der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde gemäß § 10 Abs. 1 PrR-G abgewiesen, weil die Verbesserung der Versorgung in einem Versorgungsgebiet der Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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