Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SECKAU 106,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Privat-Radio Betriebs GmbH (Radio "A1") zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" zugeordnet.
Der Antrag der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde gemäß § 10 Abs. 1 PrR-G abgewiesen, weil die Verbesserung der Versorgung in einem Versorgungsgebiet der Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“