Über Antrag des Zulassungsinhabers Verein Basic Vocal wurde gemäß §§ 74 Abs. 1 iVm 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Sendeleistung und Antennenhöhe der Funkanlage "WIEN 6 (WIFI Währinger Gürtel 97) 91,3 MHz" reduziert.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G