Über Antrag des Zulassungsinhabers Verein Basic Vocal wurde gemäß §§ 74 Abs. 1 iVm 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Sendeleistung und Antennenhöhe der Funkanlage "WIEN 6 (WIFI Währinger Gürtel 97) 91,3 MHz" reduziert.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“