Über Antrag des Zulassungsinhabers Verein Basic Vocal wurde gemäß §§ 74 Abs. 1 iVm 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Sendeleistung und Antennenhöhe der Funkanlage "WIEN 6 (WIFI Währinger Gürtel 97) 91,3 MHz" reduziert.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes