Dem Antrag der WELLE 1 Oberösterreich GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des BKS vom 31.03.2008, 611.074/0005-BKS/2008, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Oberösterreichischer Zentralraum“ wurde gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G statttgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G