Dem Antrag der WELLE 1 Oberösterreich GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des BKS vom 31.03.2008, 611.074/0005-BKS/2008, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Oberösterreichischer Zentralraum“ wurde gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G statttgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G