Dem Antrag der WELLE 1 Oberösterreich GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des BKS vom 31.03.2008, 611.074/0005-BKS/2008, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Oberösterreichischer Zentralraum“ wurde gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G statttgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen