1. Die ERF Medien Österreich GmbH werden gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligungen zur digitalen Verbreitung der Programme
a. „NOW Radio“
b. ERF Plus Österreich
über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassungen nach Spruchpunkt 1. und 2. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet.
3. Das genehmigte Programm „NOW Radio“ ist ein religiöses 24-Stunden Spartenprogramm in Form eines jungen, überkonfessionell-christlichen Pop-Radios. Der Musikanteil ist höher als der Wortanteil. Beiträge haben den inhaltlichen Bezug zu Musik, Entertainment, News- sowie Glaubens- und Lebensthemen. Das Musikformat ist Contemporary Christian Music.
4. Das genehmigte Programm „ERF Plus Österreich“ ist ein religiöses 24-Stunden Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt auf Themen aus christlicher Sicht, Bibel, Kultur, Gesellschaft, Lebensgeschichten, Denkanstöße, Orientierung, Lebenshilfe und aktuelle Berichte. Nachrichten (Österreich & Welt). Hinsichtlich des Musikformates liegt der Schwerpunkt auf Klassik, Pop, Gospel, Musik aus Kirche und Gemeinde. Zur vollen Stunde werden Nachrichten gesendet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"