Mit diesem Bescheid wurde auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die durch den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 18.02.2013, KOA 1.530/13-005, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SOELDEN 3 (Rolandseck) 97,1 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung sowie die Reduktion der Sendeleistung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt werden. Der Name der Übertragungskapazität lautet in Folge dessen nunmehr „SOELDEN 2 (Brändleweg 3) 97,1 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes