Mit diesem Bescheid wurde auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die durch den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 18.02.2013, KOA 1.530/13-005, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SOELDEN 3 (Rolandseck) 97,1 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung sowie die Reduktion der Sendeleistung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt werden. Der Name der Übertragungskapazität lautet in Folge dessen nunmehr „SOELDEN 2 (Brändleweg 3) 97,1 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G