Der Radio Ö24 Oberösterreich GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „PERG (Lanzenberg) 103,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2013, KOA 1.375/13-007, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 21.01.2016, KOA 1.375/16-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz-Wels“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz 89,2 MHz, Wels und Perg“. Es umfasst die Stadt Linz und die umliegenden Gemeinden Lichtenberg, Puchenau, Luftenberg, Leonding, Langholzfeld, St. Dionysen, Ansfelden, Kremsdorf und Pucking, die Stadt Wels und Teile des Bezirkes Wels-Land sowie die Stadt Perg und Teile der Bezirke Perg und Amstetten soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“