Über Anzeige der Planai Grundstückssicherungs GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 30.09.2009, KOA 4.423/09-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“ über die der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.423/08-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk (MUX C – Oberes Ennstal) wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 84/2013, die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Planai TV“ zusätzlich in HD über ebendiese Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“