Über Anzeige der Planai Grundstückssicherungs GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 30.09.2009, KOA 4.423/09-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“ über die der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.423/08-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk (MUX C – Oberes Ennstal) wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 84/2013, die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Planai TV“ zusätzlich in HD über ebendiese Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G