Über Anzeige der Planai Grundstückssicherungs GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 30.09.2009, KOA 4.423/09-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“ über die der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.423/08-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk (MUX C – Oberes Ennstal) wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 84/2013, die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Planai TV“ zusätzlich in HD über ebendiese Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G