• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.04.2015
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Stadtgemeinde Laa an der Thaya
  • GZ
    KOA 1.960/15-100

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung von Mediendiensten

1. Die KommAustria stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG, gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G fest, dass die Stadtgemeinde Laa an der Thaya als Betreiberin des Kabelfernsehprogramms „LAA TV“ und des Abrufdienstes „www.laatv.at“ seit 07.03.2013 die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2014 bis zum 31.12.2014 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.

2. Gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G wird festgestellt, dass es sich bei der Rechtsverletzung gemäß Spruchpunkt 1. um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.

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