1. Dem Verein Freies Radio B 138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios nach folgenden Bedingungen befristet erteilt:
Die Zulassung wird für den Zeitraum vom 19.02.2012 bis entweder
a) zur rechtskräftigen Zuordnung der Übertragungskapazität "KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz" im Rahmen einer Zulassung gemäß § 3 PrR-G,
b) zur rechtswirksamen Zuordnung der Übertragungskapazität "KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz" im Rahmen einer gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 Abs. 1 PrR-G iVm § 12 PrR-G (Ausbau der bundesweiten Hörfunkzulassung) bzw. § 12 PrR-G (Erweiterung, Verdichtung), oder
c) längstens jedoch bis zum 18.02.2013 befristet,
erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G