1. Dem Verein Freies Radio B 138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios nach folgenden Bedingungen befristet erteilt:
Die Zulassung wird für den Zeitraum vom 19.02.2012 bis entweder
a) zur rechtskräftigen Zuordnung der Übertragungskapazität "KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz" im Rahmen einer Zulassung gemäß § 3 PrR-G,
b) zur rechtswirksamen Zuordnung der Übertragungskapazität "KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz" im Rahmen einer gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 Abs. 1 PrR-G iVm § 12 PrR-G (Ausbau der bundesweiten Hörfunkzulassung) bzw. § 12 PrR-G (Erweiterung, Verdichtung), oder
c) längstens jedoch bis zum 18.02.2013 befristet,
erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“