Der WELLE SALZBURG GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 25.02.2008, GZ 611.079/0001-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz 91,8 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz 91,8 MHz und Wels“. Es umfasst die Bezirke Linz und Linz-Land, deren umliegende Gemeinden sowie die Stadt Wels sowie Teile des Bezirkes Wels-Land, insbesondere die Gemeinden Marchtrenk und Thalheim bei Wels, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF