• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    23.02.2017
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    WELLE Salzburg GmbH
  • GZ
    KOA 1.379/17-003

Erweiterung des Versorgungsgebietes "Linz (91,8 MHz)"

Der WELLE SALZBURG GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 25.02.2008, GZ 611.079/0001-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz 91,8 MHz“ zugeordnet.

Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz 91,8 MHz und Wels“. Es umfasst die Bezirke Linz und Linz-Land, deren umliegende Gemeinden sowie die Stadt Wels sowie Teile des Bezirkes Wels-Land, insbesondere die Gemeinden Marchtrenk und Thalheim bei Wels, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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