Der WELLE SALZBURG GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 25.02.2008, GZ 611.079/0001-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz 91,8 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz 91,8 MHz und Wels“. Es umfasst die Bezirke Linz und Linz-Land, deren umliegende Gemeinden sowie die Stadt Wels sowie Teile des Bezirkes Wels-Land, insbesondere die Gemeinden Marchtrenk und Thalheim bei Wels, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes