Über Anzeige der schau media Wien GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.05.2017, KOA 2.135/17-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms über die Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001) ab 22.07.2017 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“