Über Anzeige der schau media Wien GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.05.2017, KOA 2.135/17-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms über die Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001) ab 22.07.2017 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"