• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.02.2023
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Flughafen Wien Aktiengesellschaft#Österreichischer Luftfahrtverband (Austrian Aviation Association)#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.076/23-001

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes

Die KommAustria hat

1. die Beschwerde der Flughafen Wien Aktiengesellschaft gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 37 Abs. 1 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen;

2. die Beschwerde des österreichischen Luftfahrtverbands gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 37 Abs. 1 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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