Der Telecommunication Niessl GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 1 L, 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 1.117, Frequenz 12,692 GHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens "Hallo TV" für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm umfasst in der Zeit von 05:50 bis 18:55 Uhr ein unverschlüsseltes, aus Unterhaltungssendungen bestehendes Spartenprogramm mit den Themenschwerpunkten Modern Lifestyle, Social Life, Gewinnspiele und Teleshopping sowie in der Zeit von 19:25 bis 05:50 Uhr ein verschlüsselt ausgestrahltes Erotik-Spartenprogramm, das im Wesentlichen aus weltweit eingekauften Erotikfilmen besteht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes