Der Beschuldigte hat als Vorstandsmitglied der Bergbahnen AG Wagrain und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Körperschaft in 5602 Wagrain, Markt 59, zu verantworten, dass diese unter der Internetadresse (URL) https://www.snow-space.com/de/Region/Information/Webcams seit 04.06.2018 den audiovisuellen Mediendienst auf Abruf „Webcams Snow Space Salzburg“ bereitstellt und nicht spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, sohin vor dem 21.05.2018, bei der Kommunikationsbehörde Austria angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"