Der Livetunes Network GmbH wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 15.10.2012 bis zum 26.11.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Das Festival der Musik der Gegenwart 2012“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.