Der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001, eine Zulassung zur Veranstaltung eines Satellitenfernsehprogramms unter Nutzung des Satelliten EUTELSAT HOTBIRD 3, 13° Ost, für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt. Das Programm umfasst ein 24 Stunden Mode-Spartenprogramm. Diese Zulassung wurde am 17.06.2002 rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes