Der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001, eine Zulassung zur Veranstaltung eines Satellitenfernsehprogramms unter Nutzung des Satelliten EUTELSAT HOTBIRD 3, 13° Ost, für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt. Das Programm umfasst ein 24 Stunden Mode-Spartenprogramm. Diese Zulassung wurde am 17.06.2002 rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes