Der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001, eine Zulassung zur Veranstaltung eines Satellitenfernsehprogramms unter Nutzung des Satelliten EUTELSAT HOTBIRD 3, 13° Ost, für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt. Das Programm umfasst ein 24 Stunden Mode-Spartenprogramm. Diese Zulassung wurde am 17.06.2002 rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“