Gemäß § 4a Abs. 8 iVm §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 112/2015, wurde festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk in den Jahren 2013 und 2014 das Verfahren der Überarbeitung des Qualitätssicherungssystems eingehalten hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G