Über Antrag der Premiere Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2002, KOA 2.100/02-19, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend, dass das bestehende Programm ab 17.04.2004 um zwei weitere Kanäle, auf denen inhaltlich eine Zusammenstellung aus Filmen der Genres Komödie/Unterhaltung, Thriller/Krimi/Suspense sowie Action und Drama unter der Bezeichnung "Premiere Film" ausgestrahlt wird, wobei auf diesen Kanälen jeweils die selben Inhalte - jedoch einmal in deutscher und einmal in englischer Sprache - gesendet werden, erweitert wird, gemäß § 6 PrTV-G genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“