Die KommAustria hat der Penteras Holding GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten EUTELSAT Hotbird 6 13° Ost, Transponder 134, Frequenz 11.200, vertikal verbreiteten Fernsehprogramms namens „EUROTIC-TV International“ für die Dauer von zehn Jahren ab 01.02.2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes