Aufgrund der Anzeige der Steiermark 1 TV GmbH & Co KG vom 19.07.2013 wird gemäß § 10 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100 % der sich im Eigentum der Medienmanagement Beratungs- und Beteiligungs- GmbH und des Herrn Mag. Markus Gerold an der Steiermark 1 TV GmbH & Co KG befindlichen Kommanditanteile an Herrn Christian Schmidt, weiterhin den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 sowie der §§ 10 und 11 AMD-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“