Der Soundportal Graz GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „Plabutsch Tunnel (Tunnelwarte Plabutsch) 97,9 MHz“ für die Dauer der mit Bescheid der KommAustria vom 13.09.2012, KOA 1.463/12-004, erteilten Zulassung für das Versorgungsgebiet „Graz und Teile der West- und Oststeiermark“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.