Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG (FN 268342 x beim Landesgericht Linz) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 44/2014, für die Dauer von zehn Jahren ab 30.04.2015 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Traunviertel und Teile des Hausruckviertels“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 5 beschriebenen Übertragungskapazitäten „LINZ 1 (Lichtenberg) 96,7 MHz“, „WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz“, „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“, „UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 95,4 MHz“ und „STEYR 4 (Mobilfunkmast) 107,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Großraum Linz, den Großraum Wels, den Raum Traunviertel, den Raum Attergau, Teile des Hausruckviertels sowie den Raum Steyr. Die Beilagen 1 bis 5 bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das Programm umfasst ein 24-Stunden Vollprogramm mit hohem Lokal- und Regionalbezug. Das Musikformat stellt zum einen auf englischsprachige Oldies aus den 60er, 70er und 80er Jahren, zum anderen auf Austro-Pop und Austro-Alpen-Pop ab, wobei auch romantische italienische Musik und sanfte Hits der letzten 20 Jahre im „Soft-AC Format“ einen Bestandteil des Musikprogramms bilden. Das Wortprogramm beinhaltet im Wesentlichen Welt- und Österreichnachrichten, lokale Nachrichten, Wetterservice und Verkehrsservice. Das Verhältnis zwischen Musik- und Wortanteil beträgt etwa 70:30. Das Programm wird zu 95 % der Gesamtsendezeit eigengestaltet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“