• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    30.08.2017
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Klassik Radio Austria GmbH
  • GZ
    KOA 1.541/17-007

Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land"

Die KommAustria hat der Klassik Radio Austria GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.10.2017 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 95,5 MHz“, „INZING 2 (Stieglreith) 95,1 MHz“ und „WATTENS 4 (Volderberg) 88,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Innsbruck sowie das östlich an Innsbruck angrenzende Gebiet des Inntals bis Wattens im Tiroler Unterland und das westlich an Innsbruck angrenzende Gebiet des Inntals bis Telfs im Tiroler Oberland, jeweils soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Das bewilligte Hörfunkprogramm „Klassik Radio“ umfasst ein 24-Stunden-Vollprogramm für die Zielgruppe der 30- bis 55-jährigen bzw. die Kernzielgruppe der 30- bis 45-jährigen. Es handelt sich dabei um ein einheitlich für alle Versorgungsgebiete in Deutschland und Österreich gestaltetes Programm, welches um österreichspezifische Programminhalte ergänzt wird. Das Musikprogramm enthält eine Mischung aus klassischer Musik (etwa 79 %) und Filmmusik/New Classics (etwa 12 %) sowie Lounge Musik (9 %). Das Wortprogramm besteht aus kultureller Berichterstattung aus Deutschland und Österreich, Welt- und Österreichnachrichten, inklusive Wirtschafts- bzw. Börseninformationen, sowie regionalen und lokalen Serviceelementen, wie Wetternachrichten und Verkehrsmeldungen. Der Wortanteil beträgt inklusive Werbung rund 30 %, wobei das Programm in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr vorproduziert und unmoderiert ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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