• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.04.2013
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk, A
  • GZ
    KOA 12.014/13-004

Abweisung der Beschwerde wegen behaupteter Verletzungen des ORF-G

Die KommAustria hat die Beschwerde der A gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Z 1 bis 3, § 4 Abs. 6, § 10 Abs. 1 und Abs. 3 bis 7 ORF-G als unbegründet abgewiesen.

Der BKS hat mit Bescheid vom 11.11.2013, GZ 611.808/0010-BKS/2013, die Berufung gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen.

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26.06.2014, Zl. 2013/03/0161, aufgrund der Beschwerde der A den Bescheid des BKS vom 11.11.2013, GZ 611.808/0010-BKS/2013, insoweit als damit die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die erstinstanzliche Abweisung der Popularbeschwerde wegen behaupteter Verletzung des ORF-Gesetzes durch die Ausstrahlung der Dokumentation "Nationale Träume - Ungarns Abschied von Europa?" am 26.09.2012 im Fernsehprogramm ORF 2 abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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