Die KommAustria hat der Alpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 20.04.2015 bis zum 20.07.2015 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Sand in the City 2015“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.