Auf Antrag der Alpenglühen Media GmbH wurde die Verbreitung des Programms „Alpenglühen TVX“ – anstelle der Programmverbreitung über den mit Bescheid der KommAustria vom 14.09.2006, KOA 2.100/06-051, zugelassenen Satelliten – über den Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 87 (digital) für die Dauer der mit dem zitierten Bescheid der KommAustria erteilten Zulassung genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“