Auf Antrag der Alpenglühen Media GmbH wurde die Verbreitung des Programms „Alpenglühen TVX“ – anstelle der Programmverbreitung über den mit Bescheid der KommAustria vom 14.09.2006, KOA 2.100/06-051, zugelassenen Satelliten – über den Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 87 (digital) für die Dauer der mit dem zitierten Bescheid der KommAustria erteilten Zulassung genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen