Mit Bescheid der KommAustria vom 08.02.2007 wurde die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 25.04.2005, GZ 611.079/0001-BKS/2004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (LINZ 2 Freinberg 96,7 MHz) auf nunmehr LINZ 1 Lichtenberg 96,7 MHz geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G