Mit Bescheid der KommAustria vom 08.02.2007 wurde die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 25.04.2005, GZ 611.079/0001-BKS/2004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (LINZ 2 Freinberg 96,7 MHz) auf nunmehr LINZ 1 Lichtenberg 96,7 MHz geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“