Die KommAustria hat auf Grund der Anzeige des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 6b Abs. 2 Privatradiogesetz (PrR-G ) dieser gemäß § 6b Abs. 3 PrR-G die Weiterverbreitung des mit Bescheid der KommAustria vom 03.02.2012, KOA 2.130/12-002, zugelassenen Hörfunkprogramms „Radio Maria“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform „MUX F“ genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“